
Leistungsträger für Ihren Fahrzeugumbau
- die gesetzliche Unfallversicherung
- die gesetzliche Rentenversicherung
- die Bundesagentur für Arbeit
- die begleitende Hilfe in Arbeits- und Berufsleben
- die Kriegsopferfürsorge.
Kostenübernahme: Wer bekommt Kraftfahrzeughilfe bis zu 22.000€?
- zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (einkommensabhängig):
Das Fahrzeug muss nach Größe und Ausstattung den Anforderungen entsprechen, die sich aus der Behinderung ergeben und, soweit erforderlich, eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand ermöglichen. Die Beschaffung eines Gebrauchtwagens ist möglich, falls der Verkehrswert des Fahrzeugs noch mindestens 50 % des Neupreises beträgt.
→ Der Autokauf wird mit max. 22.000,- Euro bezuschusst und ist einkommensabhängig (§5 KfzHV). Je nach schwere der Einschränkung, sind sogar bis zu 100% Kostenübernahme beim Fahrzeugkauf möglich. - zusätzlich für eine behinderungsgerechte Zusatzausstattung (unabhängig vom Einkommen):
inkl. Einbau, Reparaturen und technischer Überprüfung. Eine detaillierte Einzelaufstellung der notwendigen Zusatzausstattung ist sinnvoll! - zur Erlangung einer Fahrerlaubnis (einkommensabhängig):
Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine werden in vollem Umfang übernommen. Kfz-Umbau als Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen? In der Regel kommen die gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger nicht in Frage! Ausnahme: Kraftknoten s.u. im Kapitel „Hinweise“.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
- Kraftfahrzeughilfe erhalten Menschen mit Behinderung, wenn sie um den Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen, ständig aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf die Kfz-Benutzung angewiesen sind.
- Es können keine öffentlichen Verkehrsmittel für den Arbeitsweg genutzt werden (die Gründe sollten Sie in Ihrem persönlichen Antragsschreiben darlegen!).
- Die Kosten für einen Fahrdienst sind über 5 Jahre gerechnet höher als der Zuschuss zu einem angepassten Fahrzeug.
- Seit der letzten Beschaffung eines geförderten Fahrzeugs sind fünf Jahre vergangen. Ausnahmen sind möglich, wenn beispielsweise das Auto nicht mehr geeignet ist oder eine Reparatur unwirtschaftlich wäre.
- Auch in Heimarbeit Beschäftigte, die das Auto benötigen, um Aufträge abzuholen oder Arbeitsergebnisse abzuliefern, können Kfz-Hilfe erhalten. Voraussetzung ist eine Beschäftigung von mind. 15 Std. pro Woche für das tarifliche bzw. ortsübliche Gehalt.
- Bundesagentur für Arbeit: wenn Sie weniger als 15 Jahre rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind.
- Rentenversicherungsträger: nach mind. 15 Jahren rentenversicherungspflichtiger Berufstätigkeit.
- Integrationsamt: fördert Berufstätige mit Behinderungen, wenn sonst kein anderer Träger zuständig ist (Selbstständige, Beamte).
Der Vollständigkeit halber sind als mögliche Kostenträger auch Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen zu erwähnen.
- Amt für Soziales
- Arbeitsamt
- Haftpflichtversicherung
- Rentenversicherung
- und Weitere
- Neurologisches Gutachten
- Fahreignungsprobe
- Anfahrt und Unterkunft
Förderungssatz abhängig vom Nettoeinkommen
Bei einem Nettoeinkommen bis zu 1.320€ → volle Kostenübernahme möglich
Liegt das Nettoeinkommen bei bis zu 1.810€ → 2/3 Kostenübernahme möglich
Bei einem Nettoeinkommen bis zu 2.470€ → 1/3 Kostenübernahme möglich