Eine eingeschränkte Nacken-Drehfunktion und ein damit verbundener eingeschränkter Schulterblick oder eine Gesichtsfeldeinschränkung können teilweise, je nach Einschränkungsgrad, mit einem Kamerasystem ausgeglichen werden.
Dazu werden bis zu vier Kameras, mit denen das Umfeld erkannt wird, montiert. Die Bilder werden auf einen oder zwei Monitore für den Fahrer übertragen. Selbstverständlich steht hierfür ein entsprechend umgebautes Fahrschul- und Testfahrzeug bei uns zur Verfügung. Die notwendige Fahreignungsprobe dokumentiert dann in dem entsprechenden Fahreignungsgutachten die Notwendigkeit und die Grundlage für die Führerscheineintragung.
Zwei Kameras mit je 160° Blickwinkel:
Ca. 20° Überschneidung ("Toter Winkel") decken ca. 300° Blinkwinkel ab. Die Wiedergabe erfolgt entweder über einen Bildschirm mit zwei Bildern oder zwei Bildschirmen mit jeweils einem Bild.
Einige Umbaubeispiele zu diesem Thema finden Sie hier:
Mit unseren Kamerasystemen haben Sie immer alles im Blick. So können Sie zum Beispiel ganz leicht und sicher rückwärts einparken, ohne sich umdrehen zu müssen.