Kostenübernahme und Zuschuss beim Fahrzeugumbau

Häufig steht nur die Angst vor den Kosten oder einer möglichen Kostenübernahme eines Fahrzeugumbaus zwischen Ihnen und Ihrer Mobilität. Die können wir Ihnen aber getrost nehmen, denn wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, sind Kostenübernahmen bis zu 100% möglich. Dank unserer langjährigen Erfahrung wissen wir genau, welche Leistungsträger und Förderer für Sie in Frage kommen und unterstützen Sie sehr gerne.

Leistungsträger für Ihren Fahrzeugumbau

Bereits während der Planung Ihrer Umbaumaßnahmen prüfen wir, welche Leistungsträger für Sie in Frage kommen.

 

Leistungsträger, sind zum Beispiel:

  • die gesetzliche Unfallversicherung
  • die gesetzliche Rentenversicherung
  • die Bundesagentur für Arbeit
  • die begleitende Hilfe in Arbeits- und Berufsleben
  • die Kriegsopferfürsorge.

Wir nehmen die Umbaumaßnahmen immer so effizient wie möglich vor, um sie gegenüber den Leistungsträgern zu rechtfertigen. Wir arbeiten streng nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip, denn darauf kommt es bei Kostenübernahmen an. Zum Beispiel bauen wir, wenn es Ihren Bedürfnissen entspricht, auch Kleinwagen um und sparen so die Anschaffung eines Vans. Dank unserer Effizienz, Wissenschaftlichkeit und Erfahrung erreichen wir oft eine Kostenübernahme von bis zu 100%.

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Kurzübersicht zu Kostenträgern
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Ausführlicher Ratgeber von Fachanwälten
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Wer bekommt Kraftfahrzeughilfe bis zu 22.000€?

1. Kraftfahrzeughilfe als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Auszubildende, Selbstständige, Beamte, Studierende oder arbeitssuchende Menschen mit Behinderungen mit Aussicht auf eine Arbeitsstelle können Kfz-Hilfe im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Geregelt ist dies durch die Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV).

 

Welche Leistungen sind möglich?

Nach §2 KfzHV beinhaltet die Kfz-Hilfe Zuschüsse oder Darlehen

▪ zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (einkommensabhängig):

Das Fahrzeug muss nach Größe und Ausstattung den Anforderungen entsprechen, die sich aus der Behinderung ergeben und, soweit erforderlich, eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand ermöglichen. Die Beschaffung eines Gebrauchtwagens ist möglich, falls der Verkehrswert des Fahrzeugs noch mindestens 50 % des Neupreises beträgt.

 

→ Der Autokauf wird mit max. 22.000,- Euro bezuschusst und ist einkommensabhängig (§5 KfzHV).

 

▪ zusätzlich für eine behinderungsgerechte Zusatzausstattung (unabhängig vom Einkommen):

inkl. Einbau, Reparaturen und technischer Überprüfung. Eine detaillierte Einzelaufstellung der notwendigen Zusatzausstattung ist sinnvoll!

▪ zur Erlangung einer Fahrerlaubnis (einkommensabhängig):

Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine werden in vollem Umfang übernommen. Kfz-Umbau als Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen? In der Regel kommen die gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger nicht in Frage! Ausnahme: Kraftknoten s.u. im Kapitel „Hinweise“.

 

Voraussetzungen

▪ Kraftfahrzeughilfe erhalten Menschen mit Behinderung, wenn sie um den Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen, ständig aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf die Kfz-Benutzung angewiesen sind.

▪ Es können keine öffentlichen Verkehrsmittel für den Arbeitsweg genutzt werden (die Gründe sollten Sie in Ihrem persönlichen Antragsschreiben darlegen!).

▪ Die Kosten für einen Fahrdienst sind über 5 Jahre gerechnet höher als der Zuschuss zu einem angepassten Fahrzeug.

▪ Seit der letzten Beschaffung eines geförderten Fahrzeugs sind fünf Jahre vergangen. Ausnahmen sind möglich, wenn beispielsweise das Auto nicht mehr geeignet ist oder eine Reparatur unwirtschaftlich wäre.

▪ Auch in Heimarbeit Beschäftigte, die das Auto benötigen, um Aufträge abzuholen oder Arbeitsergebnisse abzuliefern, können Kfz-Hilfe erhalten. Voraussetzung ist eine Beschäftigung von mind. 15 Std. pro Woche für das tarifliche bzw. ortsübliche Gehalt.

 

Wer ist zuständig, wo stelle ich den Antrag?

Bei bestehendem Arbeitsverhältnis (Arbeiter/Angestellte) und für Betroffene in der Berufsausbildung/Umschulung:

▪ Bundesagentur für Arbeit: wenn Sie weniger als 15 Jahre rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind.

▪ Rentenversicherungsträger: nach mind. 15 Jahren rentenversicherungspflichtiger Berufstätigkeit.

▪ Integrationsamt: fördert Berufstätige mit Behinderungen, wenn sonst kein anderer Träger zuständig ist (Selbstständige, Beamte).

Der Vollständigkeit halber sind als mögliche Kostenträger auch Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen zu erwähnen.

 

Stellen Sie zuerst Ihren Antrag und führen Sie Maßnahmen (z.B. Gutachten, Autokauf) erst nach einer schriftlichen Entscheidung Ihres Kostenträgers durch! Ist eine technische Überprüfung/Wiederherstellung der technischen Funktionsfähigkeit einer behinde-rungsbedingten Zusatzausstattung erfolgt, sollten Sie die Kostenübernahme innerhalb eines Monats nach Rechnungstellung beantragen.

2. Kraftfahrzeughilfe als Leistung zur sozialen Teilhabe

Für Menschen mit Behinderung, die nicht berufstätig oder in Ausbildung sind und die KFZ-Hilfe für die Freizeitgestaltung benötigen, kommen Leistungen zur Mobilität nach §83 SGB IX infrage. Sie können im Rahmen der Fachleistungen der Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe gewährt werden (§113 Absatz 2 Num-mer 7). Grundlage bildet auch hier die Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV), wobei die Höhe der Förderung für ein KfZ oder die Fahrerlaubnis von den dort genannten Werten abweichen kann (vgl. §114 SGB IX).


Wer kann welche Leistungen erhalten?
Leistungen der Eingliederungshilfe sind nachrangig. Eingliederungshilfe erhält also, wer die erforderliche Leistung nicht auf andere Weise decken kann oder sie nicht von anderen Rehabilitationsträgern erhält. Mit einer Antragstellung müssen Sie Ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen. Einkommen und Vermögen, das die Freigrenzen übersteigt, muss eingesetzt werden, dasjenige des Partners wird nicht angerechnet. (Zur Berechnung vgl. Kapitel 9 Teil 2 SGB IX und „weiterführende Informationen“ weiter unten.)
Die Kfz-Empfehlungen der BAGüS


Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) bietet den Trägern der Eingliederungshilfe als Handreichung für die Sachbearbeitung „Empfehlungen der BAGüS zu Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen für ein Kraftfahrzeug im Rahmen der Sozialen Teilhabe nach dem SGB IX“.

Förderer für Ihren Fahrzeugumbau

Sollte Ihr Umbau nicht oder nicht ausreichend durch Leistungsträger finanziert werden, kommen noch weitere Förderer in Frage. Es gibt in Deutschland viele Stiftungen und Vereine – so viele, dass es manchmal schon unüberschaubar wird. Wen soll man kontaktieren, welche Unterlagen müssen eingereicht werden, auf welche Fristen muss man achten?

Keine Sorge, wir helfen Ihnen dabei.


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