
Autofahren mit eingeschränktem Sichtfeld

Voraussetzungen zum selbständigen Autofahren mit Gesichtsfeldeinschränkung
- Ein positives, medizinisches Attest/Gutachten eines Neurologen mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation, anerkannt von Ihrer Führerscheinstelle. Daraus muss hervorgehen: „Aus medizinischer Sicht besteht gegen das selbstständige Führen eines PKW, mit einem entsprechend umgebauten Fahrzeug, sowie einer positiv abgelegten Fahreignungsprobe, kein Bedenken“.
- Eine positive augenärztliche Untersuchung – Sehtest zum Autofahren mit eingeschränktem Sichtfeld.
- Ist ein Führerschein vorhanden?
- Warum liegt der Ausfall vor? Schlaganfall, Schädelhirntrauma etc.?
- Welche Art von Ausfall liegt vor? Punktuell, ganzseitig etc.?
- Liegt eine Stellungnahme des eines Arztes, ggf. eines Neurologen mit verkehrsmedizinischer Zusatzausbildung, bzw. Zulassung, vor?
- Liegt ein Screening des Gesichtsfeldes vor?

- Bewegungsanalyse
- Kräftemessung
- Reaktionstest
- Auswertung Ihrer Gutachten
- Was sehen Sie?
- Wie realisierbar ist der Rundumblick?
- Welche weiteren Hürden sind gegeben?
- Überprüfung der Reaktionszeit, Kräftemessung und Bewegungsanalyse
- Testfahrt zur Einschätzung der Fahrtauglichkeit
- Umgebaute Fahrschulfahrzeuge
- Eigener Verkehrsübungsplatz