Führerschein für Menschen mit Behinderung
Alle Klassen vom PKW bis zum LKW (A, B, BE, C1, CE)
- 100% barrierefreier Zugang
- Mehrere barrierefreie WC
- Barrierefreie Dusche
- Toilettenstuhl
- Wickeltisch
- Personenlifter
- Ein Bett für die Pflege
- Ersatzwäsche
- Katheter
- uvm.
Fahreignungsprobe:
Sie haben bereits vor einer Weile eine Fahrerlaubnis erworben, doch nun hat sich Ihr Gesundheitszustand aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder ähnlichem verändert?
Dann sollten Sie diese Veränderungen Ihrer Zulasssungsbehörde mitteilen. Notwendige Fahrhilfen, damit Sie auch in Zukunft Ihr Fahrzeug in jeder Vekehrssituation sicher und selbstständig führen können, sind im Führerschein einzutragen.
Medizinisches Gutachten:
Je nach Krankheitsbild kann eine ärztliche Stellungnahme oder ein Gutachten von unterschiedlichen medizinischen Fachrichtungen erstellt werden. Mögliche Ansprechpartner sind beispielsweise:
• ein Orthopäde
• ein Neurologe
• ein Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
• ein Arzt des Gesundheitsamtes
• ein Arzt einer anderen öffentlichen Verwaltung
• ein Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“
• oder ein Arzt einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
Die zuständige Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) kann Ihnen hierzu genauere Auskünfte geben und – je nach Sachlage – auch mehrere ärztliche oder fachliche Stellungnahmen anordnen.
Inhalt der Stellungnahme bzw. des Gutachtens:
Aus dem Dokument sollte idealerweise folgendes eindeutig hervorgehen:
• „Aus medizinischer Sicht bestehen keine Einwände gegen das selbstständige Führen eines ggf. entsprechend umgebauten und/oder angepassten PKW.“
Optional kann folgender Hinweis ergänzt werden:
• „Die erforderlichen technischen Anpassungen sind einem Fahreignungsgutachten zu entnehmen.“
Wichtiger Hinweis:
Die Fahrerlaubnisbehörde kann sowohl die Art und den Umfang des Gutachtens als auch die Qualifikation des begutachtenden Arztes verbindlich vorgeben. In diesem Zusammenhang ist die Behörde weisungsbefugt.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)
§ 11 Eignung
Fahrschule:
Innerhalb unserer barrierefreien Räumlichkeiten finden Sie die Fahrschule Cornelia Schiefer, deren kompetente und freundliche Fahrlehrer*innen für Theorie- und Praxisstunden zur Verfügung stehen.
Die Fahrlehrer*innen sind speziell für den Unterricht mit umgebauten Fahrzeugen ausgebildet und beherrschen sogar die deutsche Gebärdensprache. Mit Hilfe unserer Kooperationsfahrschule Schopphoven bieten wir sogar den LKW Führerschein C1 und CE an. Dies ist auch für schwere Reisemobile mit 5t Gesamtgewicht wichtig und notwendig.
Unser großer Verkehrsübungsplatz, der sich gleich an unsere Fahrschulräumlichkeiten anschließt, steht ebenfalls für Sie zur Verfügung. So können Sie sich optimal und in aller Ruhe auf das Fahren mit Ihrem eigenen Umbau vorbereiten.
Theoretische & praktische Fahrausbildung:
Ein wichtiger Hinweis für Sie: Die theoretische Prüfung verfällt nach 12 Monaten!
Die praktische Prüfung sollte innerhalb dieser Zeit ebenfalls abgelegt werden.
- 2 Rollstuhlverladesystemen (zweite Reihe & Kofferraum)
- elektronischem Linksgas
- höhenverstellbarem Rutschbrett mit Aufstehhilfe
- Kamerasystem
- zusätzlichem Außenspiegel
- Multifunktionslenkraddrehknauf
- elektrischer Sonnenblende
- Pedalabdeckung
Darf man mit einer Behinderung Auto fahren und worauf sollte man achten?
Sie sind bereits in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und benötigen nun Fahrhilfen, um weiterhin mobil zu sein?
Im folgenden Video erklärt Frank Sodermanns das Wesentliche zu den nötigen Gutachten.
Darüber hinaus beantwortet er die Frage, ob man überhaupt mit einer Behinderung Autofahren darf und worauf man achten sollte.

Sie haben noch keinen Führerschein und möchten sich den Wunsch Ihrer selbstständigen Mobilität erfüllen?
Eigenständige Mobilität sollte nicht an einer Behinderung scheitern.Viele Menschen mit Handicap zweifeln anfangs häufig, ob sie eine Fahrerlaubnis erlangen können. Wir beraten Sie dahingehend ausführlich und beantworten Ihnen all Ihre aufkommenden Fragen.
Trauen Sie sich – Es geht um Ihre Zukunft, Ihre Selbstständigkeit, Ihre Freiheit und ein völlig neues Lebensgefühl.
Nachfolgend erläutern wir die wichtigsten Punkte, die Sie auf Ihrem Weg zum Führerschein mit Behinderung beachten müssen!
In NRW bieten wir inzwischen 7 Standorte unserer Handicap-Partnerfahrschulen, darunter befindet sich eine Fahrschule direkt bei uns im Haus.
Zu unseren Partnerfahrschulen gehören die Fahrschule Schiefer und die Fahrschule Schopphoven. Neben den umgebauten Fahrschulfahrzeugen, sind hier auch entsprechend geschulte Fahrschulerlehrer*innen vorhanden.
Alle Führerscheinklassen sind möglich – vom PKW bis LKW.
Führerschein mit Behinderung – So gehts!

Unsere Partnerfahrschule Schiefer

Handicap Führerschein Klasse BE (Anhänger)

Presse
Auch die Medien berichten über unsere teilweise einzigartigen Möglichkeiten. Lesen Sie hier was über uns geschrieben wird.
Frank Sodermanns präsentiert einen unserer umgebauten Fahrschulwagen

Führerschein mit Behinderung: 7-jähriger fährt Auto mit Handicap

Interview mit Frank Sodermanns & Volker Neumann der Redaktion Mobitipp.
